Die demokratische Grundordnung Österreichs
8. Österreich als Mitglied der Europäischen Union
1. Mitgliedschaft bei der Europäischen Union
Seit 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union (EU). Dadurch gibt es viele politische Entscheidungen und viele Gesetze, die nicht mehr nur in Österreich selbst, sondern von der Europäischen Union bestimmt werden. Damit die Europäische Union Entscheidungen treffen kann, hat sie eigene Institutionen.
2. Institutionen der Europäischen Union
Wichtigste Institutionen der EU sind die Europäische Kommission, der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament. Welche Aufgaben haben diese Institutionen?
>> Europäische Kommission
Welche Aufgaben haben diese Institutionen?
Die Europäische Kommission: Sie ist die Verwaltung der EU und wird auch „Regierung der EU“ genannt. An der Spitze stehen die Kommissarinnen/ Kommissare, aus jedem Mitgliedsland gibt es eine Kommissarin/einen Kommissar.
Die Präsidentin/Der Präsident der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Parlament gewählt. Kommissionspräsident/in und Kommissarinnen/ Kommisare sind den gemeinsamen Interessen der Europäischen Union verpflichtet. Sie vertreten nicht ihre Herkunftsländer.
Die Europäische Kommission ist nicht nur die Regierung und Verwaltung der EU. Sie überwacht auch die Einhaltung des Rechts der EU und kann die EU-Staaten verklagen, wenn diese Staaten gegen das Recht der EU verstoßen.
>> Europäischer Rat
Der Europäische Rat: Er legt die allgemeinen politischen Ziele der EU fest. Der Europäische Rat besteht aus den Staatschefs bzw. Regierungschefs der EU-Staaten – in Österreich ist das die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler.
>> Rat der EU
Der Rat der EU: Er entscheidet gemeinsam mit dem Europäischen Parlament über europäische Gesetze und setzt sich aus den jeweiligen Fachministerinnen/ Fachministern der EU-Staaten zusammen. So trifft sich z.B. der Rat der EU-Sozialminister, wenn soziale Themen diskutiert werden.
>> Das Europäische Parlament wird direkt von den EU-Bürgerinnen/ Bürgern gewählt.
Das Europäische Parlament: Die EU- Bürger/innen wählen das Europäische
Parlament direkt. Zusammen mit dem Rat der EU entscheidet das
Europäische Parlament über die europäischen Gesetze.
Weitere wichtige Institutionen der EU sind der Gerichtshof der Europäischen Union, die Eurogruppe und die Europäische Zentralbank. Im Europäischen Gerichtshof sitzt eine Richterin/ein Richter aus jedem EU-Staat. Der Gerichtshof der Europäischen Union sorgt dafür, dass das EU-Recht in allen EU-Staaten angewendet wird. Der Gerichtshof entscheidet im Einzelfall, ob ein Land gegen das EU-Recht verstößt. Die Eurogruppe und die Europäische Zentralbank gestalten die Währungspolitik und die Geldpolitik der EU.
3. Was bedeutet die Mitgliedschaft Österreichs in der EU für mich?
Jede Staatsbürgerin/Jeder Staatsbürger ist zugleich Bürger/in der Europäischen Union (= Unionsbürgerschaft). Deshalb steht bei jedem österreichischen Reisepass vorne auf dem Deckblatt „Europäische Union“. Durch die Unionsbürgerschaft dürfen sich EU-Bürger/innen in den EU-Staaten frei bewegen und aufhalten.
Für alle Bürger/innen der EU gelten besonders die vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes. Durch diese Grundfreiheiten hat jede EU-Bürgerin/jeder EU-Bürger das Recht, sich grundsätzlich in allen EU-Ländern einen Wohnsitz zu nehmen und einen Beruf auszuüben.
>> Österreichische Staatsbürger/ innen sind auch Bürger/innen der Europäischen Union.
Sie haben auch das Recht, an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen und damit bei der Gesetzgebung der EU mitzuwirken.

Die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union bedeutet: Viele politische Entscheidungen und viele Gesetze werden nicht mehr nur in Österreich selbst, sondern von der Europäischen Union bestimmt. Die EU-Staaten entscheiden gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. Deshalb ist es wichtig, bei Europa-Wahlen wählen zu gehen. Dies ist heute genauso wichtig, wie die Wahl zum österreichischen Nationalrat oder zum jeweiligen Landtag.